Wissenswertes über den Streik
- Veröffenticht am February 4, 2025
- Streik
- Von Robert Bajela
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Wenn ver.di zum Streik im LaZuF aufruft, dann darfst du streiken, um deine Interessen mit vielen gemeinsamen durchzusetzen. Das erlaubt in Deutschland das Grundgesetz in Artikel 9, Abs. 3. Streikaufrufe erhälst du über unseren Newsletter. Zudem wird der aktuelle Streik jeweils auf der Startseite verlinkt.

Wer darf streiken?
Außer Beamte dürfen alle Kolleg:innen – egal, ob ver.di Mitglied oder nicht – an einem (Warn-) Streik teilnehmen.
Wenn ver.di zum Streik im LaZuF aufruft, dann darfst du streiken, um deine Interessen mit vielen gemeinsamen durchzusetzen. Das erlaubt in Deutschland das Grundgesetz in Artikel 9, Abs. 3. Streikaufrufe erhälst du über unseren Newsletter. Zudem wird der aktuelle Streik jeweils auf der Startseite verlinkt.
Durch deine Beteiligung am Warnstreik, verleihst du deinen Forderungen Nachdruck. Bestraft werden darfst du für die Teilnahme an einem (Warn-) Streik nicht. Du entscheidest durch dein Handeln wie stark oder schwach das Ergebnis ist.
Das solltest du wissen
ver.di ruft nahezu täglich Mitglieder*innen auf, ihre berechtigten Forderungen mit Streiks durchzusetzen. Es mag nerven, wenn im Alltag mal wieder nichts geht, aber die Streiks sind nicht nur legitim, sondern letztes Mittel im Arbeitskampf für mehr Geld und bessere Bedingungen. Davon haben übrigens wir alle etwas: besseren Service, höhere Qualität, mehr Tempo bei den Dienstleistungen.
Nur durch Streiks können Tarifverträge erstritten werden, weil sie die Kampfkraft der Gewerkschaft deutlich machen und Druck auf die Arbeitgeberseite ausüben. Das ist nur möglich, wenn sich viele Arbeitnehmer*innen an den Streiks beteiligen.
Was ist ein Warnstreik
Ein Warnstreik unterscheidet sich von einem „echten“ Streik dadurch, dass er keine endgültige Verhandlungsunfähigkeit und keine vorherige Urabstimmung erfordert. Während ein „echter“ Streik dazu dient, einen Tarifvertrag zu erzwingen, soll ein Warnstreik lediglich die allgemeine Bereitschaft zum Streiken verdeutlichen.
Unterschied Streik, Warnstreik
In der rechtlichen Bewertung gibt es keinen Unterschied zwischen Streik und Warnstreik. Warnstreiks können während der Verhandlungen durchgeführt werden. Werden die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt und werden Streikmaßnahmen von der Tarifkommission beschlossen, erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen die Zustimmung durch den Bundesvorstand für die Urabstimmung und Erzwingungsstreik. Im Allgemeinen spricht man vor einer Urabstimmung vom Warnstreik und nach einer Urabstimmung vom (Erzwingungs-)Streik.
Warum Streiks wichtig sind
Das Recht, Vereinigungen zu bilden, um Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu verbessern, ist für alle Berufe garantiert. Allerdings wäre die Vereinigungsfreiheit wertlos, wenn die Gewerkschaften nicht mit Nachdruck für ihre Interessen kämpfen könnten. Deshalb erfasst der grundrechtliche Schutz auch die Möglichkeit des Streiks, also der kollektiven Arbeitsniederlegung. Wäre dies anders, wären die Gewerkschaften auf „kollektives Betteln“ angewiesen, was nicht im Sinne des Grundgesetzes ist.
Muss ich mich abmelden?
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, dass du dich beim Vorgesetzen abmelden oder dich in eine Streikliste des Arbeitgebers eintragen musst. Eine Abmeldepflicht beim Arbeitgeber wäre auch mit der wirksamen Ausübung des Streikrechts nicht vereinbar, da der Entschluss der Arbeitnehmer:innen zur Streikteilnahme durch zusätzlichen psychologischen Druck erschwert würde.
Arbeitszeiterfassung
Wenn ver.di zum Streik aufgerufen hat und die Arbeitnehmer:innen sich dem Streikaufruf anschließen, ist automatisch die Arbeitspflicht für die Dauer des Streiks aufgehoben. Beim Streik geht es darum, dass die Arbeitnehmer:innen ihre Arbeit nicht leisten. Daher müssen fehlende Stunden nicht nachgearbeitet werden. Zusammenfassend gilt: „Wer Gleitzeit bezieht, streikt nicht“. Du triffst dich bei einem Streik am Versammlungsort und musst dich nicht um die Zeitarbeitserfassung kümmern. Im werden die 7.8h automatisch gebucht.
Was ist Streikgeld?
Wer ver.di Mitglied ist, erhält für die Streiktage Streikgeld. Beschäftigte die nicht in der Gewerkschaft organisiert sind, welche zum Streik aufruft, erhalten für diesen Tag kein Gehalt und auch kein Streikgeld. Dies ist einer der Gründe, warum eine ver.di-Mitgliedschaft sinnvoll ist.
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